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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bewerber

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die AV Group OG, Linzerstraße 177/5, 3003 Gablitz, eingetragen im Firmenbuch unter der Nummer 605383 w (im Folgenden „Vermittler“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermittler (AV Group) und dem Arbeitssuchenden (folgend genannt auch als "Kandidat", „Bewerber“, „Arbeitssuchende“ oder „Arbeitnehmer“). Diese AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit natürlichen Personen anwendbar, sohin B2C.

 

1.2 Durch die Kontaktaufnahme mit dem Vermittler bestätigt der Kandidat ausdrücklich, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

 

1.3 Die Dienstleistungen und Angebote des Vermittlers sind jederzeit freibleibend und unverbindlich.

 

2. Umfang der Dienstleistung

2.1 Der Bewerber betraut den Vermittler mit der Empfehlung von Stellenangeboten und Arbeitgebern im Bereich Hotellerie, Gastronomie oder Tourismus, sowie der Übermittlung von Bewerbungsunterlagen im Namen des Bewerbers an potenziellen Arbeitgeber in Österreich, Deutschland und in der Schweiz.

 

2.2. Die Beauftragung des Vermittlers erfolgt mit dem Bewerben über die Homepage www.av-lead.com, oder mit der mündlichen oder schriftlichen Kontaktaufnahme, beispielsweise über Jobportale, E-Mail, Social-Media oder andere Kanäle.

 

2.3 Die Registrierung des Kandidaten und Beauftragung des Vermittlers ist für beide Seiten unverbindlich und für den Kandidaten kostenlos.

 

2.4 Bei Erfüllung der Kriterien für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung nimmt der Vermittler mit dem Bewerber Kontakt auf. Die subjektive Beurteilung, ob eine Arbeitsvermittlung möglich ist, obliegt ausschließlich dem Vermittler.

3. Aufgaben und Pflichten des Arbeitssuchenden

3.1 Der Arbeitssuchende unterstützt den Vermittler bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften. Dabei wird er dem Vermittler alle notwendigen Informationen und deren Änderungen, wie z.B. einen vollständigen und wahrheitsgetreuen Lebenslauf, Eintrittsmöglichkeiten, Kontaktdaten, Dienstzeugnisse etc. zur Verfügung stellen.

 

3.2 Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, den Vermittler in jedem Fall über den

Abschluss eines Arbeitsverhältnisses (z.B. Arbeitsvertrag, Zusage per E-Mail, mündlicher Vertrag, Arbeitsbestätigungsschreiben etc.) unmittelbar schriftlich zu informieren, wenn ihm der Arbeitgeber durch den Vermittler bekannt geworden ist.

3.3 Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, schriftliche eingegangene Arbeitsverträge mit Arbeitgebern, welche durch den Vermittler bekannt geworden sind, unmittelbar als Kopie an den Vermittler zu übermitteln. 

3.4 Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, auf Wunsch des Vermittlers, schriftliche Kopien von aktuellen Sozialversicherungsauszügen des Arbeitssuchenden an den Vermittler zu übermitteln.

3.5 Dem Arbeitssuchenden ist es untersagt, Arbeitgeber, welche ihm durch den Vermittler bekannt geworden sind, innerhalb 12 Monaten nach Bekanntwerden ohne schriftliche Zustimmung des Vermittlers zu kontaktieren. Wird der Arbeitssuchende während dieser Zeit von einem dieser Arbeitgeber kontaktiert, hat eine unmittelbare schriftliche Mitteilung an den Vermittler zu erfolgen. Falls diese ausbleibt, behält sich der Vermittler das Recht vor, dem Arbeitssuchenden die ihm dadurch entstandenen Aufwand mit pauschal 1.000 EUR Brutto in Rechnung zu stellen.

 

3.3 Ist der Arbeitssuchende an einem konkreten Stellenangebot vom Arbeitgeber nicht (mehr) interessiert, so ist er verpflichtet, innerhalb von 3 Kalendertagen eine schriftliche Ablehnung an den Vermittler zu übermitteln. Ansonsten gilt das Angebot als angenommen und erfolgreich vermittelt.

 

3.4 Die Weitergabe oder -vermittlung von konkreten Stellenangeboten (d.h. der Arbeitgeber kann identifiziert werden) an dritte Personen oder Unternehmen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermittlers streng untergesagt. Der Vermittler behält sich in diesem Fall das Recht vor, dem Kandidaten eine Strafe in Höhe von 2000 EUR pro weitergegebenes oder -vermitteltes Stellenangebot in Rechnung zu stellen.

 

3.5 Sollte der Arbeitssuchende weitere Personen dem Arbeitgeber vorstellen möchten, z.B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und etc., muss er den Vermittler darüber im Voraus um schriftliche Zustimmung bitten.

3.6 Um sicherzustellen, dass Kandidaten nur dann von potenziellen Arbeitgeber kontaktiert werden oder Angebote erhalten, wenn sie tatsächlich an einer Vermittlung interessiert sind, verpflichten sich Kandidaten, dem Vermittler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls sie nicht mehr an einer Vermittlung durch den Vermittler interessiert sind oder bereits eine andere Anstellung gefunden haben. Dies trägt dazu bei, die Professionalität und Effektivität unserer Dienstleistungen für alle Beteiligten zu gewährleisten.

3.7 Im Fall, dass der Arbeitssuchende ein durch den Vermittler zustande gekommenes Jobangebot gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Vermittler mündlich oder schriftlich annimmt, aber dann die Arbeitsstelle nicht wie vereinbart und ohne vorherige und zeitnahe schriftliche Mitteilung an den Vermittler antritt, behält sich der Vermittler das Recht vor, dem Arbeitssuchenden die ihm dadurch entstandenen Aufwand mit pauschal 1.500 EUR Brutto in Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist ab Rechnungsdatum sofort fällig und der Rechnungsbetrag ist in EUR zu bezahlen. Im Falle einer Nichtzahlung behält sich der Vermittler das Recht vor, externe Inkassodienstleister zu beauftragen, sowie gesetzlich vorgesehene Mahnspesen Verzugszinsen, und weiteres dem Arbeitssuchenden in Rechnung zu stellen.

3.8 Im Fall, dass der Arbeitssuchende ein durch den Vermittler zustande gekommenes Vorstellungsgespräch, via Telefon, Video-Call oder persönlich, gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Vermittler mündlich oder schriftlich annimmt, aber dann am Vorstellungsgespräch nicht wie vereinbart und ohne vorherige und zeitnahe schriftliche Mitteilung an den Vermittler teilnimmt, behält sich der Vermittler das Recht vor, dem Arbeitssuchenden die ihm dadurch entstandenen Aufwand mit pauschal 300 EUR Brutto in Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist ab Rechnungsdatum sofort fällig und der Rechnungsbetrag ist in EUR zu bezahlen. Im Falle einer Nichtzahlung behält sich der Vermittler das Recht vor, externe Inkassodienstleister zu beauftragen, sowie gesetzlich vorgesehene Mahnspesen Verzugszinsen, und weiteres dem Arbeitssuchenden in Rechnung zu stellen.

 

3.9 Im Fall, dass der Arbeitssuchende ein durch den Vermittler zustande gekommenes Probearbeiten gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Vermittler mündlich oder schriftlich annimmt, aber dann am Probearbeiten nicht wie vereinbart und ohne vorherige und zeitnahe schriftliche Mitteilung an den Vermittler teilnimmt, behält sich der Vermittler das Recht vor, dem Arbeitssuchenden die ihm dadurch entstandenen Aufwand mit pauschal 500 EUR Brutto in Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist ab Rechnungsdatum sofort fällig und der Rechnungsbetrag ist in EUR zu bezahlen. Im Falle einer Nichtzahlung behält sich der Vermittler das Recht vor, externe Inkassodienstleister zu beauftragen, sowie gesetzlich vorgesehene Mahnspesen Verzugszinsen, und weiteres dem Arbeitssuchenden in Rechnung zu stellen.

 

4. Aufgaben und Pflichten des Vermittlers

4.1 Der Vermittler ist verpflichtet, bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Beauftragter die Interessen des Arbeitssuchenden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Der Vermittler kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben geeigneter Personen bedienen.

 

4.2 Der Vermittler sucht für den Arbeitssuchenden anhand der schriftlichen Bewerbung oder mündlich mitgeteilten Kriterien potenzielle Arbeitsstellen aus und stellt diese dem Kandidaten vor. Der Vermittler kann den Kandidaten auch direkt in Verbindung mit potenziellen Arbeitgebern setzen, sodass die Arbeitgeber direkt den Kandidaten mit Stellenangeboten kontaktieren.

 

4.3 Der Vermittler ist nur als Vermittler tätig, etwaige Arbeitsverträge werden ausschließlich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitssuchenden abgeschlossen. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen jeglicher Art obliegen dem Arbeitgeber und dem Arbeitsuchendem und sind nicht Gegenstand der Vermittlungsleistung.

 

4.4 Der Vermittler informiert den Kandidaten unverzüglich, wenn einer der empfohlenen Stellenangebote nicht mehr verfügbar ist und der Vermittler darüber informiert ist.

 

5. Haftungsausschluss

5.1 Der Vermittler übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben des Arbeitgebers sowie von empfohlenen Stellenangeboten, einschließlich Übersetzungen. Die abschließende Beurteilung, ob ein Stellenangebot über die gewünschten Eigenschaften verfügt, erfolgt ausschließlich durch den Kandidaten.

 

5.2 Der Vermittler agiert ausschließlich als Vermittler und übernimmt keine Haftung für die Einhaltung des Arbeitsvertrages, Arbeitsgesetzes, der Arbeitsbedingungen oder für jegliche Konsequenzen und Schäden (z.B. Nicht-Bezahlung des Gehaltes), die aus der Nichteinhaltung der (gesetzlichen) Bedingungen und Vorschriften resultieren.

 

5.3 Alle Streitigkeiten oder Ersatzansprüche aus einem Arbeitsvertrag müssen direkt gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden, Ansprüche an den Vermittler sind ausgeschlossen. Der Vermittler ist auch nicht verpflichtet, in solchen Situationen seine Dienstleistungen (z.B. Übersetzen, Beratung hinsichtlich der Vorgehensweise etc.) zur Verfügung zu stellen.

 

5.4 Der Vermittler übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung. Es besteht auch keine Verpflichtung des Vermittlers hinsichtlich einer bestimmten Anzahl von Stellenangeboten oder eines Liefertermins.

 

5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur Vertragsunterzeichnung oder einer verbindlichen Zusage zwischen dem Arbeitgeber und dem Kandidaten die Stelle mit einem anderen Kandidaten besetzt werden kann.

 

5.6 Sollte der Arbeitgeber vor Beschäftigungsantritt den Arbeitsvertrag kündigen, wird sich der Vermittler bemühen, den Arbeitssuchenden anderwärtig zu platzieren. Ein neues Stellenangebot kann jedoch nicht garantiert werden. Dies gilt auch im Falle, dass der Kandidat innerhalb des Arbeitsverhältnisses kündigt, gekündigt wird, vorzeitig ausscheidet oder entlassen wird.

 

5.7 Dem Kandidaten obliegt es, sich eigenverantwortlich über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Verfahren des Beschäftigungslandes gemäß den Regelungen seines Herkunftslandes zu informieren und diese gegebenenfalls eigenständig zu veranlassen.

 

5.8 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Kandidaten oder der empfohlenen Person besteht kein Anspruch auf etwaige Bonus-Programme des Vermittlers. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Beendigung initiiert hat. Ebenso besteht kein Anspruch auf Belohnungen in Fällen, in denen die Beendigung durch Umstände verursacht wurde, die der Kandidat nicht beeinflussen konnte, wie beispielsweise die Nichteinhaltung des Arbeitsvertrages, Nichtbezahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber oder andere Verletzungen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die Belohnungsprogramme werden vom Vermittler freiwillig angeboten und ein rechtlicher Anspruch auf die Belohnung besteht nicht.

 

5.9 Der Vermittler ist nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen. Jegliche Informationen oder Auskünfte, die im Rahmen der Vermittlungstätigkeiten gegeben werden, stellen keine rechtliche Beratung dar.

 

6. Dauer und Beendigung der Dienstleistung

6.1 Die Beauftragung bezüglich der Arbeitsvermittlung durch den Vermittler tritt mit der Registrierung, siehe Abschnitt 2.2, in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.

 

6.2. Der Kandidat kann die Beauftragung jederzeit durch eine schriftliche, formlose Kontaktaufnahme mit dem Vermittler zurückziehen.

 

7. Bonus-Angebot für Kandidaten

7.1 Der Vermittler bietet für Kandidaten zwei Arten von Boni an:

 

1. 200€ Empfehlungsbonus

 

  • Bedingungen zur Teilnahme: Der Kandidat muss eine oder mehrere Personen dem Vermittler empfehlen („empfohlene Person“), welche dem Vermittler zu dem jeweiligen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Eine Person gilt als dem Vermittler ‚bekannt‘, wenn sie bereits in der Datenbank des Vermittlers registriert ist oder war oder in der Vergangenheit dem Vermittler ihren Lebenslauf zugesendet hat. Solche Personen sind vom Empfehlungsbonus ausgeschlossen. Falls eine bereits bekannte Person empfohlen wird, ist der Vermittler verpflichtet, dies dem empfehlenden Kandidaten innerhalb von 7 Arbeitstagen mitzuteilen.

  • Bedingungen der Empfehlung: Eine Person gilt als „empfohlen“, wenn entweder der empfehlende Kandidat ihren Namen und Lebenslauf schriftlich dem Vermittler einreicht oder die empfohlene Person sich selbst mit dem Hinweis auf den empfehlenden Kandidaten direkt beim Vermittler meldet. Die Übermittlung muss schriftlich per E-Mail erfolgen und sowohl den Namen des empfehlenden Kandidaten als auch den Lebenslauf und die Kontaktdaten der empfohlenen Person enthalten.

  • Anspruch auf Belohnung: Erhält die empfohlene Person über den Vermittler eine Anstellung und bleibt mindestens 3 Monate bei dieser beschäftigt, gilt die Vermittlung als erfolgreich und der empfehlende Kandidat hat Anspruch auf eine einmalige Provision in Höhe von 200 EUR brutto.

  • Auszahlung: Die Belohnung wird nach Ablauf von 3 Monaten ab dem Tag der Anmeldung bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger fällig. Der empfehlende Kandidat muss dem Vermittler den ausgefüllten Antragsbogen inkl. zugehörige Dokumente schriftlich Übermittelung, welcher auf schriftliche Anfrage zu Verfügung gestellt wird. Der Vermittler wird den Antrag innerhalb von 5 Werktagen bearbeiten und die Provision innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsbestätigung an das Bankkonto des empfehlenden Kandidaten überweisen.

  • Weitere Bedingungen: Eine Person kann im Rahmen unseres Empfehlungsprogramms nur einmalig als Empfehlung an den Vermittler weitergegeben werden. Eine Person darf nur von einem Kandidaten empfohlen werden. Die Anzahl von empfohlenen Personen pro Kandidaten ist unbeschränkt. Empfohlene Personen können ebenfalls dieses Bonus-Angebot in Anspruch nehmen und weitere Personen empfehlen.

  • Das Bonus-Angebot kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder beendet werden.

 

2. Treuebonus

 

  • Anspruch und Bedingungen zur Teilnahme: Jeder über den Vermittler erfolgreich vermittelte Kandidat hat, wenn zuvor schriftlich vereinbart, einmalig Anspruch auf den Treuebonus in Höhe von maximal 500 € brutto, solange er mindestens 3 Monate bei dem jeweiligen vom Vermittler vermittelten Arbeitgeber beschäftigt ist.

  • Auszahlung: Die Provision wird nach Ablauf von 3 Monaten ab dem Tag der Anmeldung bei Sozialversicherung fällig. Der Kandidat muss dem Vermittler den ausgefüllten Antragsbogen inkl. zugehörige Dokumente schriftlich zukommen lassen, welcher auf schriftliche Anfrage zu Verfügung gestellt wird. Der Vermittler wird den Antrag innerhalb von 5 Werktagen bearbeiten und den Bonus innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsbestätigung an das Bankkonto des vermittelten Kandidaten überweisen.

  • Weitere Bedingungen: Der Bonus wird pro Kandidaten nur einmalig ausgezahlt. Das gilt auch wenn für einen Kandidat mehrere Stellen hintereinander vermittelt worden sind. Das Bonus-Angebot kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vom Vermittler geändert oder beendet werden.

 

7.2 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Kandidaten oder der empfohlenen Person besteht keinerlei Anspruch auf irgendeinen Bonus. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Beendigung initiiert hat. Ebenso besteht kein Anspruch auf Bonus in Fällen, in denen die Beendigung durch Umstände verursacht wurde, die der Kandidat nicht beeinflussen konnte, wie beispielsweise die Nichteinhaltung des Arbeitsvertrages, Nichtbezahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber oder andere Verletzungen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bzw. Krankenstände. Der Treue- und Empfehlungsbonus werden vom Vermittler freiwillig angeboten, und es besteht kein rechtlicher Anspruch auf diese Boni. Etwaige Bonis können auf Wunsch des Vermittlers in Form von beliebigen Gutscheinen ausbezahlt werden.

 

8. Streitigkeiten

8.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben oder sich auf dessen Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit beziehen, einschließlich der Gültigkeit dieser Klausel, können nur vor dem zuständigen Gericht am Sitz oder der Niederlassung des Vermittlers geltend gemacht werden.

 

8.2 Wenn der Arbeitssuchende seinen Sitz nicht in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz hat, gilt abweichend von 8.1 Folgendes: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben oder auf dessen Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit einschließlich der Gültigkeit dieser Klausel beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem Schiedsrichter gemäß diesen Regeln endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Wien. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch.

 

8.3 Diese AGB unterliegt dem Recht der Republik Österreich und ist nach diesem auszulegen.

 

9. Änderungen und Ergänzungen

9.1 Änderungen der AGB werden dem Arbeitsuchenden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Arbeitsuchende den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 7 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Arbeitsuchende in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

 

9.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, gleich aus welchen Gründen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der AGB und den Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

 

10. Datenschutz

10.1 Durch die Bewerbung (beispielsweise per Registrierungsformular auf der Homepage, E-Mail, Social Media, Telefon etc.) ist der Kandidat mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Vermittler nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO zum Zweck der Arbeitsvermittlung einverstanden.

 

10.2 Der Kandidat ermächtigt und beauftragt den Vermittler ausdrücklich, sämtliche bekannt gegebenen personenbezogenen und sonstigen Daten, sowie alle erteilten Informationen zu verarbeiten und an potenzielle Arbeitgeber in Österreich, Deutschland oder Schweiz zum Zweck der Arbeitsvermittlung weiterzugeben.

10.3 Der Kandidat ist damit einverstanden, dass der Vermittler, die ihm zur Verfügung gestellten Bewerbungsfotos in angemessenem Ausmaß bearbeiten und verändern darf, um die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Vermittlung zu steigern. Ebenso zulässig ist eine Verwendung und Veränderung von öffentlich zur Verfügung stehenden Fotos, beispielsweise von Profilen auf sozialen Medien, ohne Urheberrechtsangaben.

10.4 Der Arbeitsuchende ist ausdrücklich mit der abgesendeten Bewerbung einverstanden, dass ihn potenzielle Arbeitgeber aus dem Netzwerk des Vermittlers direkt kontaktieren können.

 

10.5 Der (potenzielle) Arbeitgeber sowie der Vermittler sind verpflichtet, den Lebenslauf und jegliche Daten der Kandidaten vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der potenziellen Beschäftigung zu verwenden. Sobald dieser Bedarf nicht mehr gegeben ist, sind die bekannt gegebenen Daten beim (potenziellen) Arbeitgeber zu löschen. Jede sonstige Weitergabe an Dritte ist untergesagt. Für eine abermalige Weitergabe von Daten durch potenziellen Arbeitgeber haftet der Vermittler nicht.

 

10.6 Sollte der Kandidat eine Person dem Vermittler empfehlen (empfohlene Person, siehe Abschnitt 7.a), trägt der Kandidat die Verantwortlichkeit für Einholung der Zustimmung der Übermittlung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Vermittler und potenziellen Arbeitgeber der personenbezogenen Daten der empfohlenen Person.

 

10.7 Jede natürliche Person (im Folgenden als „Sie“ genannt) hat folgende Rechte in Bezug auf Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten:

  • Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie haben ein Auskunftsrecht bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die der Vermittler verarbeitet.

  • Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig gespeichert werden.

  • Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“ Art. 17 DSGVO): Sie haben das Recht auf Löschung.

  • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit.

  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten.

  • Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO): Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

  • Das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO): Sie haben das Recht, sich bei einem vermuteten Verstoß gegen das Datenschutzrecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist die Aufsichtsbehörde an Ihrem üblichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes.

10.8 Wenn Sie Fragen zu der Verwendung Ihrer Daten haben oder Ihre Zustimmung widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Büroteam (office@av-lead.com).

10.9 Der Vermittler behält sich das Recht vor, dem Arbeitnehmer Newsletter und andere relevante Informationen im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen elektronisch zu senden. Sollte der Arbeitnehmer diese Art von Kommunikation nicht wünschen, ist eine schriftliche Abmeldung jederzeit möglich. Eine entsprechende Abmeldeoption befindet sich ebenso in jeder Newsletter-E-Mail.

 

11. Sonstiges

11.1 Der Erfüllungsort aus der Geschäftstätigkeit ist der Firmensitz des Vermittlers.

 

11.2 Im Sinne der Gleichberechtigung wendet sich der Vermittler gleichermaßen an Personen jeglichen Geschlechtes.

 

11.3 Die Dienstleistungen des Vermittlers sind für den Kandidaten jederzeit unverbindlich. Eine Löschung aus der Kandidatendatenbank ist jederzeit nach schriftlicher Kontaktaufnahme möglich.

 

Gablitz, am 25.01.2024

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